Steuer

Zinsen für Tagesgeldkonten unterliegen in Deutschland der Kapitalertragssteuer, welche derzeit bei 30% zzgl. des Solidaritätszuschlags liegt.

Freistellungsauftrag

Es besteht aber Möglichkeit einen Freistellungsantrag zu stellen. In Deutschland gelten gelten seit dem 01.01.2007 die folgenden Freibeträge:

  • 801 € (750 Euro Freibetrag plus 51 € Werbungskostenpauschbetrag) für Alleinstehende
  • 1602 € für Verheiratete
Dieser kann bei der zuständigen Bank beantragt werden. Mit Einreichen des Freistellungsauftrags entfällt der Abzug der Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut bis zur Höhe des im Freistellungsauftrag festgelegten Betrages.

Zu beachten ist hierbei jedoch, dass der gesamte Freistellungsbetrag auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden kann. Auf die optimale Verteilung muss man dabei selbst achten. Die Summe aller erteilter Freistellungsaufträge ist auf den Sparerfreibetrag zuzüglich Werbungskostenpauschbetrag begrenzt