Einlagensicherung
Die Einlagensicherung ist die Bezeichnung für Maßnahmen zum Schutz Ihrer Einlagen im Falle der Insolvenz des Geldinstituts. In Europa sind die Mindestanforderungen durch die EG-Richtlinien EGRL 19/94 (CELEX Nr: 394L0019) und EGRL 9/97 (CELEX Nr: 397L0009) vorgeschrieben. Diese wurden in Deutschland durch das Einlagensicherungsgesetz und Anlegerentschädigungsgesetz umgesetzt. Abgedeckt sind dabei 90 % der Einlagen, maximal jedoch 20.000 Euro.
Zusätzlich zur gesetzliche vorgeschriebenen Absicherung bieten Banken und Geldinstitute oft auch oftmals auch freiwillige zusätzliche Sicherungsmechanismen wie bspw. Einlagensicherungsfonds.
Die Sicherung Ihres Geldanlage bzw. Einlage ist ein wichtiges Thema und sollte in jedem Falle vor dem Abschluß geprüft werden.